Service für die betriebliche Altersvorsorge
und Zeitwertkonten

 

Die PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH ist seit mehr als 35 Jahren erfolgreich als Managementberatung für die betriebliche Altersvorsorge und für Zeitwertkonten tätig. Konzern- und produktunabhängig beraten wir Unternehmen aller Größen.


Das Coronavirus hat für einen Schock an den Börsen gesorgt. Die Versicherer möchten uns bereits daran erinnern, dass die private Vorsorge fürs Alter mit einen Wertpapierdepot auf Grund mangelnder Garantien nur bedingt geeignet ist. Doch die Branche steht vor eigenen Herausforderungen: Der ohnehin schon historisch niedrige Garantiezins der Lebensversicherungen könnte schon bald weiter sinken.

Im Januar stand die erste Lohn- und Gehaltsabrechnung des Jahres 2020 an. Neben den aktiven Beschäftigten rechnen viele Unternehmen auch die Versorgungsbezüge ihrer ehemaligen Mitarbeiter – ihrer Betriebsrentner – ab. Zur Entlastung der Betriebsrentner wurde die bisherige Freigrenze von Versorgungsbezügen von 155,75 €  zum 01.01.2020 in einen Freibetrag von nunmehr 159,25 € umgewandelt. Doch die Umsetzung lässt teils noch auf sich warten.

Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz -0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt. Damit ist er indirekt auch für den Zeitpunkt der Auszahlung von Betriebsrenten relevant.

Der am Sonntagabend erzielte Kompromiss zwischen CDU und SPD beschränkt sich nicht nur auf die Einigung bei der Grundrente, sondern beinhaltet weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht und der betrieblichen Altersversorgung. Insb. die geplante Umwandlung der bestehenden Freigrenze zu einem Freibetrag bei der Sozialversicherungspflicht von Betriebsrentenzahlungen ist zu begrüßen und erfuhr medial wenig Echo.

Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG  (PSV), hat am 6. November den Beitragssatz für das Jahr 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt.

Wegen „mehrerer großer Insolvenzen“ im zweiten Halbjahr, so der PSV, liegt der Beitragssatz damit höher als im Juli erwartet worden war.

Die Unternehmen der PBG-Gruppe benutzen für den Datenaustausch mit ihren Kunden eine eigene Cloudlösung, die PBG-Cloud. Die PBG-Cloud basiert auf der Nextcloud – eine Self-Hosting Platform, für die sich beispielsweise auch deutsche Ministerien in Form der „Bundescloud“ sowie die Behörden der EU-Staaten Frankreich, Niederlande und Schweden entschieden haben.


Unsere Dienstleistungen

Versicherungsmathematische Gutachten

Die PBG erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur Ermittlung des Rückstellungswertes für Pensionzusagen und ähnlichen Verpflichtungen nach nationaler und internationaler Rechnungslegung - aktuariell und verständlich dargestellt.

HGB nach BilMoG, Steuerbilanz, IFRS (IAS), US-GAAP (FAS)

Managementberatung

Employer Branding, Compensation & Benefits, Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Mit uns gelingt die Implementierung Ihrer bAV-Strategie und die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben. Wir begleiten Sie bei der Konzipierung und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und behalten die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts der bAV im Auge.

Externe Durchführungswege und Versicherungslösungen

Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds: Wir beraten Sie kompetent und kümmern uns um die rechtssichere und reibungslose Umsetzung!

Zeitwertkonten

Flexibler Übergang in den Ruhestand, Familien- und Pflegezeiten, oder Sabbatical? Zeitwertkonten sind ein flexibles Instrument für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und positionieren Ihre Arbeitgebermarke mit klaren Vorteilen im Wettbewerb um Arbeitskräfte.